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Mitarbeiter belohnen und sparen:
5 Tipps für steuerfreie Leistungen 2012

FOTONACHWEIS

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Um Mitarbeiter zu motivieren, bietet es sich an, das eine oder andere Extra zu gewähren – aber nicht per Gehaltserhöhung. Der Vorteil: Während eine Gehaltserhöhung sowohl für den Arbeitnehmer als auch für Sie als Arbeitgeber eine höhere Steuerbelastung nach sich zieht, sind Sonderleistungen innerhalb bestimmter Grenzen steuerfrei oder pauschal besteuerbar und sozialversicherungsfrei.

Das Steuer- und Sozialversicherungsrecht bietet Ihnen als Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten, Mitarbeitern steuerfreie Leistungen zu gewähren. Sie reichen von Bahncard und Firmenwagen bis hin zu Betriebsveranstaltungen. Im Folgenden erhalten Sie eine Liste der Top-5, erstellt von Alfred Himmelsbach, Inhaber der Steuerberatung Himmelsbach & Sauer.

Geschenke, Essen und Getränke

Aufmerksamkeiten wie Blumensträuße, Warengutscheine, Bücher  usw. dürfen Sie zu besonderen Anlässen bis zu einem Wert von je 40 Euro brutto im Monat verschenken. Den Durst Ihrer Mitarbeiter können Sie ebenfalls steuer- und beitragsfrei stillen. Dasselbe gilt für Speisen im Rahmen eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, sofern deren Wert 40 Euro nicht übersteigt. Essensgutscheine für das tägliche Mittagessen sind bis zu einer Höhe von bis zu 3,10 Euro steuerfrei.

Telefonkosten

In der Regel können nur tatsächlich vom Arbeitnehmer getätigte Auslagen erstattet werden. Allerdings dürfen Sie auch eine Pauschale bezahlen, wenn die Aufwendungen regelmäßig wiederkehren und über einen Zeitraum von drei Monaten nachgewiesen werden. Ein Beispiel sind berufliche Telefonkosten: Bei einem privaten Anschluss können bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens aber 20 Euro monatlich erstattet werden.

Fahrkosten

Die Überlassung eines Firmenwagens ist lohnsteuerfrei, wenn er nur für Fahrten genutzt wird, für die Reisekosten anfallen. Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Kosten einer Bahncard, mit der Ihr Arbeitnehmer überwiegend betrieblich unterwegs ist, kann der Arbeitnehmer die Bahncard auch privat steuer- und beitragsfrei nutzen. Dies gilt aber nur, wenn er durch die Bahncard mehr an Ticketkosten spart, als die Bahnkarte gekostet hätte.

Betriebsfeiern

Sie stärken das Zusammengehörigkeitsgefühl: Zwei Feiern pro Jahr sind steuer- und abgabenfrei, solange Sie pro Mitarbeiter nicht mehr als 110 Euro (brutto) ausgeben. Die Betriebsveranstaltung muss dabei allen Betriebsangehörigen offen stehen.

Weiterbildung

Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen sind immer dann steuerfrei, wenn die Maßnahmen dazu dienen, die Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen zu erhöhen.

Eine individuelle Prüfung durch einen Steuerberater, ob bei Ihrem Unternehmen die die Voraussetzungen für die Lohnsteuer- und Sozialversicherungsfreiheit bzw. für die Pauschalierung bestehen, sollte in jedem Fall erfolgen. (uqrl)