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Betriebsbewertung: Soviel ist Ihr Unternehmen objektiv wert
Die Bewertung eines Betriebes ist sinnvoll, bevor Unternehmen oder Anteile verkauft beziehungsweise an einen Nachfolger übergeben werden. Sie kann zudem in Verhandlungen mit Banken und Versicherungen wichtig sein.
Die Handwerkskammer Berlin bietet ihren Mitgliedern und Gründern eine solche Bewertung kostenfrei an.
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Selbstverständlich ist Ihnen Ihr eigenes Unternehmen sehr viel wert, denn Sie haben sicherlich viel Zeit und Mühe in dessen Erfolg investiert.
Dennoch kann es beispielsweise vor dessen Verkauf oder Übergabe an einen Nachfolger sinnvoll sein, eine externe Betriebsbewertung durchführen zu lassen, die Ihnen Aufschluss darüber gibt, wieviel Ihr Unternehmen nach betriebswirtschaftlichen Berechnungen wert ist.
Zwar gibt es für die Bewertung eines Betriebes kein allgemein gültiges Verfahren, jedoch hat sich insbesondere für kleine Handwerksbetriebe bewährt, sowohl den Substanz- als auch den Ertragswert bei der Kaufpreisberechnung zu berücksichtigen.
Beim Substanzwertverfahren wird für Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen ein Zeitwert berechnet, der von betrieblichen und konjunkturellen Faktoren abhängt.
Beim Ertragswertverfahren wird aus den zu erwartenden Betriebsergebnissen der Ertragswert ermittelt: Dieser basiert auf jüngsten Jahresabschlüssen sowie aktuellen betriebswirtschaftlichen Auswertungen, die um außerordentliche und einmalige Einflüsse bereinigt sind.
Von Maschinen, Anlagen und Betriebseinrichtungen wird mithilfe eines standardisierten und anerkannten Verfahrens deren Zeitwert berechnet.
Der Substanzwert berücksichtigt dabei sowohl deren Alter, Zustand, Zubehör, Arbeitsqualität, Wartungs- und Reparaturstand, als auch die Neupreissituation, Markt- und Nachfrageeinflüsse.
Für gewerblich genutzte Immobilien werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) folgende normierte Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes herangezogen:
Mit dem Vergleichswertverfahren wird der Bodenwert und der Verkehrswert aus aktuellen Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke ermittelt.
Das Sachwertverfahren wird angewandt, wenn die vorhandene Bausubstanz sowie die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes ausschlaggebend sind, beispielsweise bei eigengenutzten bebauten Grundstücken. Hierbei werden die Herstellungskosten aller auf dem Grundstück vorhandenen Anlagen berücksichtigt.
Ertragswertverfahren kommen dagegen bei Grundstücken zum Einsatz, die in erster Linie der Ertragserzielung dienen. Hierbei werden marktüblich erzielbare Erträge berücksichtigt.
Unternehmer entscheiden letztlich natürlich selbst, zu welchem Preis sie ihr Unternehmen oder Anteile verkaufen. Dennoch kann die Bewertung eine wichtige Verhandlungsbasis darstellen.
Deshalb helfen Ihnen die Betriebsberater der Handwerkskammer Berlin gerne bei der Bewertung Ihres Unternehmens. Für Mitglieder der Kammer sowie und Existenzgründer ist dieser Service kostenfrei.
Interessierte können unter der Telefonnummer 030 259 03 –467 oder per E –Mail einen Termin vereinbaren.